In den meisten Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie umziehen. Allerdings nur dann, wenn der bisherige Dienstleister die Leistung nicht auch an dem neuen Ort erbringen kann. Dies kann zu unangenehmen Problemen führen, wenn man nur zwei Straßen weiter, zu seinem neuen Partner zieht und eigentlich den Anschluss gar nicht mitnehmen möchte. Der alte Anbieter darf aber weder, den Preis anheben, noch die Verlagslaufzeit ändern. Dies wäre dann ein Grund vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Oft sind die Unternehmen Kulant, sofern der Partner beim gleichen Anbieter ist. Sie sollten auf jeden Fall sich Rechtzeitig informieren. Selbst wenn der Anbieter am neuen Wohnort die Leistung nicht oder nicht ausreichend erbringen kann, besteht möglicherweise eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten. Eine Kündigung sollte möglichst immer per Einschreiben erfolgen, da sich das Unternehmen sonst heraus reden kann. In manchen fällen bietet der neue Anbieter ein
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